Geschäftsdaten sind in unserer Zeit ein Gut von hohem Wert und müssen besonders geschützt werden. Der Schutz der Daten endet aber nicht (dies gilt insbesondere dann, wenn alte Datenträger getauscht oder ausgewechselt werden) damit, dass die Daten über ein herkömmliches Programm gelöscht werden. Denn durch das herkömmliche Löschen werden die Daten keineswegs unwiederbringlich vernichtet. Im Gegenteil: Es bedarf nur einer geringen Sachkenntnis, um derart gelöschte Daten wieder herzustellen.
Unter diesem Gesichtspunkt muss es jedem Unternehmen ein besonderes Anliegen sein, dass vor allem die vertraulichen und geschäftskritischen Daten bei einem Datenträgeraustausch (Festplatten, Tapes, etc.) endgültig vernichtet werden. Darüber hinaus ist der sorgsame Umgang gerade mit personenbezogenen Daten auch gesetzlich geregelt; im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in den Datenschutzgesetzen der Länder, im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Telemediengesetz (TMG) und in verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGBs).
Wir bieten unseren Kunden deshalb verschiedene Formen der Datenvernichtung an, die sich an den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) orientieren. Zudem offerieren wir unseren Kunden für verschiedene Datenträger und unterschiedliche Risikoklassen jeweils individuelle und maßgeschneiderte Lösungen, die eine endgültige Vernichtung der Daten gewährleisten und eine Datenrekonstruktion ausschließen.
Bei der Datenvernichtung unterscheidet man dabei grundsätzlich zwischen der:
- logischen und
- physischen Datenvernichtung
Logische Datenvernichtung
Im Zuge der logischen Datenvernichtung werden die Daten mit Hilfe einer speziellen Software gelöscht, die alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Sie kann aber nur eingesetzt werden, solange der Datenträger physikalisch noch nicht beschädigt ist. Außerdem nimmt die logische Datenvernichtung viel Zeit in Anspruch, vor allem dann, wenn man sich dabei an die Sicherheitsstandards des BSI hält. Dies kann bei einer großen Anzahl von zu löschenden Datenträgern zu einem Problem werden.
Auf der anderen Seite ist die logische Datenvernichtung die einzige Methode, bei der der Datenträger nicht zerstört wird und nachher wieder eingesetzt werden kann. Wichtig ist das insbesondere dann, wenn die Datenträger über einen Leasingvertrag nur temporär im Besitz des Unternehmens sind. Läuft der Leasingvertrag aus, müssen die Datenträger dem Leasingunternehmen meist in einem "gebrauchsfähigen Zustand" zurückgegeben werden. Unternehmen sollten diese Art der Datenvernichtung aber in jedem Fall Spezialisten überlassen, die sich, wie die Experten unseres Teams, seit Jahren mit der Materie auseinandersetzen.
Physische Datenvernichtung
Die physische Datenvernichtung erfolgt entweder durch das Schreddern (Zerhacken) der Festplatte oder mit Hilfe eines sogenannten Degausser:
Beim Schreddern werden Datenträger und Daten physisch zerstört. In einem professionellen Rahmen wird dafür üblicherweise ein Schredder eingesetzt. Doch mit speziellen Techniken können selbst die Daten auf einem Datenträger, der mit Hilfe eines Schredders kleinteilig zerhackt wurde, wieder hergestellt werden. Diese Methode ist also insbesondere bei sehr sensiblen Daten nur eingeschränkt zu empfehlen.
Die Datenvernichtung mittels Degausser ist die deutlich sicherere und deshalb auch die vom BSI empfohlene Art der physischen Datenvernichtung. Dabei werden die Daten mit Hilfe eines "Entmagnetisierers" ("degausser" ist im Englischen die Bezeichnung für eine Entmagnetisierungs-Spule) vernichtet, indem der Datenträger Magnetfeldern ausgesetzt wird, die ihre Polarität und ihre Stärke ändern.
Die Methode des Entmagnetisierens ist die sicherster Form der Datenvernichtung. Sie hat aber wie die zweite physische Vernichtungsmethode, das Schreddern, einen entscheidenden Nachteil: Der Datenträger kann nach dem Löschen der Daten nicht mehr verwendet werden.